Impressum BAVcompact betriebliche Altersversorgung - bAV-Makler

Transparenz­verordnung (TVO)

„Nachhaltigkeits­bezogene Offenlegung zum Vertrieb von Versicherungs­anlage­produkten“:

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungs­gesellschaften und Versicherungs­produkten berück­sichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen.
Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeits­risiken in ihre Investitions­entscheidungen einbeziehen, bieten wir nicht an.

Im Rahmen der im Kunden­interesse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berück­sichtigung der Nachhaltigkeits­risiken bei der Investment­entscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individu­ellen Kunden bedeuten.
Über die jeweilige Berück­sichtigung von Nachhaltigkeits­risiken bei Investitions­entscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertrag­lichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions­entscheidungen auf Nachhaltigkeits­faktoren der Versicherer berücksichtigt.
Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungs­unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zurzeit kann eine Berück­sichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeits­risiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungs­höhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeits­risiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Wir halten bei unserer Beratung zu Versicherungs­anlage­produkten im Rahmen der bAV (betriebliche Altersvorsorge) Nachhaltigkeits­risiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertrag­lichen Informationen dargelegt werden.
Eine individuelle Berück­sichtigung durch uns als den Makler erfolgt daher nicht.