bAV
Tarifliche Zusatzrente Baugewerbe (TZR)
Das BAVcompact-Team hat sich seit vielen Jahren auf das Baugewerbe spezialisiert.
Die Umsetzung der tariflichen Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) ist mit besonderen Herausforderungen verbunden. Die BAVcompact hat hier ein spezielles und bewährtes Beratungssystem entwickelt. Durch dieses System werden auch die gewerblichen Mitarbeiter erreicht. Unser Erfolg spiegelt sich in den vielen Bau-Referenzen und durch eine hohe Teilnahmequote an der tariflichen Zusatzrente wieder. Des Weiteren schaffen wir, mit unserem auf Baulohn spezialisierten Service-Center, eine maximale Entlastung in der Personalabteilung und Lohnbuchhaltung.
Wir sorgen für einen optimalen Ablauf
Die Einführung der tariflichen Zusatzrente erfolgt durch unser bewährtes System ohne den Betriebsablauf nennenswert zu stören und gibt Ihnen die Gewissheit, dass die TZR vollständig in Ihrem Betrieb installiert wird.
TZR-Spezialkonzept für die Bauwirtschaft
Durchführungsweg:
Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG als Beitragsorientierte Leistungszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrAVG
Förderfähiger Rahmen:
4 % der BBG zur GRV West steuer- und sozialversicherungsfrei in 2025: 322 € mtl. unter Berücksichtigung der ZVK-Vorbelastung + weitere 4 % (322 €) der BBG nur steuerfrei steuerfrei gesamt 644 € ../. ggf. Beiträge nach § 40 b EStG
Spezial Bau-Quotentarif:
verbesserte Rentenkalkulation durch den Branchen-Geschlechtermix im Bau (80 % Männer : 20 % Frauen)
Tarifauswahl:
- bis 55 Jahre Indexpartizipierte Rentenversicherung mit Garantieleistung
- ab 56 Jahre Klassische Rentenversicherung mit Garantieverzinsung
Im Rentenalter:
lebenslange Rentenzahlung mit Kapital- oder Teilkapitalwahlrecht
Regelrentenbeginn:
- 67 Jahre
Flexibler Renteneintritt:
- vor dem 67. Lj. jederzeit bei Bezug der gesetzl. Altersrente
- Rentenbeginn kann auf Wunsch bis zu 7 Jahren verlängert werden
Bei Erwerbsunfähigkeit:
vorzeitige, lebenslange Rente aus dem vorhandenen Vertragsguthaben (ohne Gesundheitsfragen!)
Im Todesfall:
- vor Rentenbeginn = Auszahlung des gesamten Vertragsguthabens inkl. Überschüsse
- nach Rentenbeginn = 20 Jahre Rentengarantiezeit
Zuzahlungen:
2 x jährlich möglich (z.B. für Sondervergütungen, Überstunden, usw.), mind. 150 €
Beitragserhöhungen:
jederzeit (Sonderregelungen beachten)
Beitragsreduzierungen:
jederzeit
Beitragsfreistellungen:
jederzeit (z.B. Schlechtwetter, Krankengeldbezug) ab dem Erstbeitrag bis zu
36 Monate
Dynamik:
standardmäßig nicht vereinbart, optional möglich
Gesundheitsfragen:
generell keine
Leistungsanspruch:
Die Anwartschaft aus Entgeltumwandlung + Tarifzulage ist sofort unverfallbar
Portabilität:
- Übertragung auf den Mitarbeiter bei Ausscheiden
- Portierung/Übernahme von bestehenden Versorgungswerken bis 96.600 € Kapital möglich
Konzern/Organschaft:
Bedingungen und Vereinbarungen gelten auch für weitere Unternehmen, einfache Beitrittserklärung genügt