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Zusage einer bestimmten Leistung bei Eintritt eines biologischen Ereignisses, erteilt vom Arbeitgeber an eine natürliche Person aus Anlass der Tätigkeit für das Unternehmen.
Diese Definition beinhaltet drei Elemente:
– Einbindung in ein Arbeitsverhältnis
– biologisches Ereignis (Alter, Invalidität oder Tod)
– Versorgungszweck der Leistung
Zusage einer bestimmten Leistung bei Eintritt eines biologischen Ereignisses, erteilt vom Arbeitgeber an eine natürliche Person aus Anlass der Tätigkeit für das Unternehmen.
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– Versorgungszweck der Leistung
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– Versorgungszweck der Leistung
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